Schnell und einfach. Digital statt zum Gewerbeamt.
Das sagen Gründer über uns
Betina S.
Verifizierte Bewertung
Toll, dass auch eine Gewerbeabmeldung so schnell (online) möglich ist - höchst fortschrittlich !
Daniele S.
Verifizierte Bewertung
Easy to understand all those fill mechanics and pretty simpel to start with and beside that all you need is 10 min to start a small business in Germany. Love it!
Natascha P.
Verifizierte Bewertung
Vor allem sehr schnell. Man spart viel Zeit sehr bequem von zu Hause ausfüllen und wegschicken. Verwende ich bereits zum zweiten Mal. Damit habe ich viel Zeit gespart.Danke!
Wolfgang E.
Verifizierte Bewertung
Sauberer Software-Aufbau - Klare Anweisungen. Sehr einfache Bedienung.
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Einfacher Assistent
Unser Assistent hilft Dir mit einfachen Schritten in Deine Selbstständigkeit
Zentral und bundesweit
Für Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung
– in ganz Deutschland.
Kein Drucker notwendig
Du musst keine Formulare ausdrucken. Digitaler Prozess garantiert!
Zeit und Nerven sparen
Spare Dir den Weg zur Post oder zum Gewerbeamt. In unserer App kannst Du den Antrag per Knopfdruck versenden
Auch für Firmenkunden
Auch Firmenkunde profitieren von unserem Service.
Datenschutz
Datenschutz hat bei uns oberste Priorität, ganz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Häufige Fragen
- Du beginnst mit unserem Online-Assistenten und trägst die Daten zu Deinem Gewerbe ein.
- Nach Eintragung der Daten, kannst Du mit der Bezahlung unserer Servicegebühr von 27,90 €, Deinen Gewerbeantrag direkt erstellen und an das zuständige Gewerbeamt versenden.
- Du erhältst von uns dann den Gewerbeantrag und einen Nachweis der Versendung an das Gewerbeamt, per E-Mail für Deine Unterlagen.
- Sobald das Gewerbeamt Deinen Antrag bearbeitet hat, erhältst Du vom Gewerbeamt eine Nachricht.
Die Gewerbemeldung erfolgt gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO), der die Anzeigepflicht für Gewerbetreibende regelt.
Wichtig: Wir sind kein offizielles Gewerbeamt. Alle Entscheidungen über die Gewerbemeldung treffen die zuständigen Behörden.
Wir legen großen Wert darauf, die Kosten für unseren Service so niedrig wie möglich zu halten.
Du kannst kostenlos starten! Die Erstellung des Gewerbeantrages und die Übermittlung an das zuständige Gewerbeamt kostet dann 27,90 €.
Bezahlen kannst Du per PayPal, Kreditkarte oder Vorkasse (Überweisung).
Es handelt sich hierbei um einen Bundle-Angebotspreis: die Nutzungsgebühr für unseren Antragsassistenten sowie ein themenverwandtes eBook aus unserer „Wissen Kompakt“-Reihe. Das Produkt lässt sich auch separat in unserem Shop unter Produkte erwerben.
- Einfach: Verständlicher Schritt-für-Schritt Online-Assistent, für einfaches ausfüllen der notwendigen Daten für den Gewerbeantrag.
- Zeitsparend: Kein mühsames Ausfüllen und Versenden von komplizierten Formularen und Nachweisen – wir übernehmen das für Dich.
- Zentral und bundesweit: Wir unterstützen Dich bei Deiner Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung – in ganz Deutschland.
- Direktversand: Dein Gewerbeantrag wird von uns direkt an das zuständige Gewerbeamt gesendet.
Wir behandeln Deine Daten mit höchster Sorgfalt und speichern diese auch nur so lange wie notwendig. Die Daten werden erst nach Abschluss Deiner Bestellung gespeichert und ausschließlich für die Erfüllung unserer Dienstleistung verwendet.
Der ausgefüllte Gewerbeantrag wird nur an das zuständige Gewerbeamt übermittelt und Dir per E-Mail für Deine Unterlagen zugesandt.
Automatische Datenlöschung:
- Deine Antragsdaten werden nach 90 Tagen automatisch gelöscht.
- Im Falle eines Abbruchs eines Auftrages werden Deine Daten nach 24 Stunden gelöscht.
Manuelle Datenlöschung:
Wichtig: Bitte beachte, dass nach der Löschung Deiner Antragsdaten keine Änderungen mehr vorgenommen werden können.
- In Deiner Auftragsbestätigung findest Du einen Link, über den Du die Löschung Deiner Daten direkt nach der Bestellung beantragen kannst – schnell und unkompliziert mit nur einem Klick.
- Alternativ kannst Du die Datenlöschung direkt über unser Support-Formular beantragen: https://blackforest-verlag.de/support
- Nach der manuellen Datenlöschung erhältst Du von uns ein Löschprotokoll als Bestätigung.
Die Datenlöschung erfolgt unwiderruflich nach Art. 4 Ziffer 2 Datenschutz-Grundverordnung. Weitere Informationen zu den erhobenen und verarbeiteten Daten sowie zur möglichen Weitergabe findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Nach erfolgreicher Gewerbe-Anmeldung erhältst Du vom Finanzamt einen Brief mit Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit erhältst Du auch Deine Steuernummer für Dein Gewerbe.
Achtung: Manche Finanzämter versenden den Fragebogen nicht automatisch, dies gilt insbesondere in Rheinland-Pfalz. Bitte nutze dann die Möglichkeit über ELSTER um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Oder kontaktiere dein zuständiges Finanzamt direkt: Finanzamt Suche – BZST
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann grundsätzlich unabhängig von der Rechtsform angewendet werden, beispielsweise von Einzelunternehmen, Personengesellschaften, UGs, GmbHs oder AGs.
Voraussetzung ist, dass der maßgebliche Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet. Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, ist bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, umsatzsteuerpflichtig.
Für neu gegründete Unternehmen gilt im Gründungsjahr eine Umsatzgrenze von 25.000 €. Bereits der Umsatz, mit dem diese Grenze überschritten wird, unterliegt der regulären Umsatzsteuer. Eine Hochrechnung des Umsatzes auf ein vollständiges Kalenderjahr erfolgt seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr.
Die Kleinunternehmerregelung gilt grundsätzlich automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werden die voraussichtlichen Umsätze angegeben. Dort kann auch erklärt werden, dass auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet und stattdessen die reguläre Umsatzbesteuerung gewählt wird.
Nach Aufnahme der Tätigkeit muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung grundsätzlich innerhalb eines Monats unaufgefordert elektronisch über ELSTER an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Gründer sollten daher nicht darauf warten, vom Finanzamt angeschrieben zu werden.
Den Fragebogen finden Sie unter:
ELSTER – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Das zuständige Finanzamt kann über die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern ermittelt werden: Finanzamt Suche – BZST
Stand: Juli 2026
Ein Einzelunternehmen oder eine gewerblich tätige GbR kann als Kleingewerbe geführt werden, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
„Kleingewerbe“ ist keine eigene Rechtsform. Daher wird diese Bezeichnung bei der Gewerbeanmeldung nicht gesondert angegeben. Als Rechtsform wird beispielsweise Einzelunternehmen oder GbR angegeben.
Kleingewerbetreibende müssen grundsätzlich nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Sie können sich jedoch freiwillig eintragen lassen. Durch die freiwillige Eintragung wird ein Einzelunternehmer zum eingetragenen Kaufmann beziehungsweise zur eingetragenen Kauffrau – kurz e. K. Eine gewerblich tätige GbR wird durch die Eintragung zur OHG.
Ob eine verpflichtende Eintragung in das Handelsregister erforderlich wird, hängt nicht von einer festen Umsatz- oder Gewinngrenze ab. Entscheidend ist, ob das Unternehmen aufgrund seiner Art und seines Umfangs einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Berücksichtigt werden dabei beispielsweise der Umsatz, die Anzahl der Beschäftigten, die Zahl und Komplexität der Geschäftsvorgänge, die Betriebsorganisation, die Lagerhaltung und die Finanzierung.
Erfordert der Betrieb eines Einzelunternehmens eine kaufmännische Organisation, gilt der Inhaber kraft Gesetzes als Kaufmann und muss das Unternehmen als e. K. in das Handelsregister eintragen lassen. Eine gewerbliche GbR wird in diesem Fall kraft Gesetzes zur OHG und muss ebenfalls in das Handelsregister eingetragen werden.
Die Grenzen von 800.000 Euro Jahresumsatz beziehungsweise 80.000 Euro Jahresgewinn sind keine verbindlichen Grenzen für das Kleingewerbe oder die Handelsregisterpflicht. Sie betreffen insbesondere die steuerrechtliche Buchführungspflicht. Bei Überschreitung einer dieser Grenzen kann das Finanzamt den Unternehmer dazu verpflichten, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss mit Bilanz zu erstellen.
Stand: Juli 2026
Bei wesentliche Änderungen wie einem Umzug, der Rechtsform oder des Gewerbetätigkeit muss das zuständige Gewerbeamt informiert werden. Diese Pflicht ist in § 14 Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
Typische Fälle wann eine Gewerbe-Ummeldung notwendig ist:
Änderung der Rechtsform oder des Firmennamens
Wenn sich die Rechtsform Deines Gewerbes ändert (z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH) oder der Firmenname angepasst wird.
Erweiterung oder Änderung der Tätigkeiten
Neue Dienstleistungen oder Waren, die sich deutlich von den bisherigen Angeboten unterscheiden, müssen gemeldet werden. Beispiele:
- Bisher: Reinigungsservice | Neu: Reinigungsservice und Gartenarbeiten
- Bisher: Verkauf von Autozubehör | Neu: Verkauf von Multimedia-Geräten
Umzug des Unternehmens
- Innerhalb derselben Gemeinde/Stadt: Ein Antrag auf Gewerbe-Ummeldung reicht aus.
- In eine andere Stadt oder Gemeinde: Das Gewerbe muss bei der alten Adresse abgemeldet und an der neuen Adresse angemeldet werden.
Tipp: Unser Online-Assistent prüft automatisch, welche Art von Gewerbemeldung erforderlich ist, und sendet die entsprechenden Anträge an die zuständigen Gewerbeämter. Wähle einfach „Ummelden“ aus und tragen Deine Änderungswünsche ein.
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